Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettsorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Gesetz, das für Unternehmen gilt, die innerhalb der Lieferkette in Deutschland tätig sind und am 01.01.2023 in Kraft tritt.

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Begriffsbestimmung:

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Definition:

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettsorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Gesetz, das für Unternehmen gilt, die innerhalb der Lieferkette in Deutschland tätig sind und am 01.01.2023 in Kraft tritt. Es legt die Verantwortlichkeiten von Unternehmen innerhalb der Lieferkette fest und gibt Leitlinien vor, wie Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit,Verbraucherschutz, Produktsicherheit, Gefahrenabwehr und Menschenrechte handeln sollten. Es legt auch die Anforderungen für die Zertifizierung und Berichterstattung fest.

Das Gesetz tritt am 01.01. 2023 in Kraft und ist zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeiter und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern im Inland anzuwenden.

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