Betroffene Gemeinschaften in ESRS und CSRD

Personen oder Gruppen, die in demselben Gebiet leben oder arbeiten, das von den Tätigkeiten eines Bericht erstattenden Unternehmens oder seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betroffen sind.

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Begriffsbestimmung:

Betroffene Gemeinschaften in ESRS und CSRD

Definition:

Betroffene Gemeinschaften in ESRS und CSRD

Personen oder Gruppen, die in demselben Gebiet leben oder arbeiten, das

von den Tätigkeiten eines Bericht erstattenden Unternehmens oder seiner

vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betroffen ist oder sein

könnte. Betroffene Gemeinschaften können von Gemeinschaften, die

unmittelbar neben der Betriebsstätte des Unternehmens leben (lokale

Gemeinschaften), bis zu in weiterer Entfernung lebenden Gemeinschaften

reichen. Betroffene Gemeinschaften umfassen tatsächlich und potenziell

betroffene indigene Völker.

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