EU-Klimaschutzgesetz

Das EU-Klimaschutzgesetz (EU) ist ein Rechtsrahmen für die Klima- und Energiepolitik auf EU-Ebene. Sie legt das langfristige Ziel der EU fest, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu fördern.

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Begriffsbestimmung:

EU-Klimaschutzgesetz

Definition:

EU-Klimaschutzgesetz

Das EU-Klimaschutzgesetz ist ein Rechtsrahmen für die Klima- und Energiepolitik auf EU-Ebene. Sie legt das langfristige Ziel der EU fest, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Energieeffizienz zu erhöhen und die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu fördern. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen zur Energiebesteuerung und zum Emissionshandel. Mit dem Europäischen Klimagesetz wird das im Europäischen Green Deal formulierte Ziel, die europäische Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050 klimaneutral zu stellen, gesetzlich verankert. Das Gesetz legt auch das Zwischenziel fest, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Das Gesetz soll sicherstellen, dass alle EU-Politiken zur Erreichung dieses Ziels beitragen und dass alle Bereiche der Wirtschaft und der Gesellschaft ihren Beitrag leisten.

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