Reporting

2026 startet mit einer seltenen Mischung aus Entlastung und Handlungsdruck: Entlastung, weil das Omnibus-Paket den Kreis der CSRD-Pflichtunternehmen deutlich einschränkt. Handlungsdruck, weil die Unternehmen, die drin bleiben, ab dem nächsten Berichtszyklus belastbar liefern müssen, inklusive Prüfbarkeit.
In unserem ersten Beitrag in 2026 haben wir genau das auseinandergezogen: Was ist politisch beschlossen (Omnibus)? Was ist operativ umzusetzen (ESRS-Vereinfachung durch EFRAG)? Und was heißt das konkret für Daten, Prozesse, Lieferkette und Prüfung?
Hier ist die komprimierte, praxisnahe Einordnung, als Blogartikel, den du direkt als Orientierung und interne Roadmap nutzen kannst.
Das Europäische Parlament hat im Dezember 2025 eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen: CSRD-Reporting soll künftig nur noch für Unternehmen gelten, die (i) über 1.000 Mitarbeitende und (ii) über €450 Mio. Nettoumsatz liegen.
Parallel dazu hat die EFRAG – die Institution hinter den ESRS – die Standards überarbeitet: Pflicht-Datenpunkte (“shall”) wurden um 61% reduziert, freiwillige Datenpunkte wurden komplett gestrichen.
Das Ergebnis: weniger Umfang, mehr Klarheit, aber weiterhin ein hoher Anspruch an Wesentlichkeit, Datenqualität und Prüfbarkeit.
Nach der finalen Omnibus-Vereinfachung gilt CSRD-Pflicht (in der EU) für Unternehmen mit:
Wichtig: Stand heute (9. Januar 2026) ist der Omnibus-Text politisch beschlossen, die formale Finalisierung/Umsetzung läuft noch (u. a. rechtlich-sprachliche Prüfung und finale Schritte). Viele Kommentierungen erwarten die formale Finalisierung Anfang 2026. Zeitlicher Fokus liegt auf dem Berichtsjahr 2027, in dem die CSRD für die meisten Unternehmen greift. Die Pragmatische Konsequenz ist, dass 2026 als Probe- und Aufbaujahr genutzt werden kann, wenn ab 2027 berichtet werden muss. Zu diesem Zeitpunkt müssen Datenflüsse, Verantwortlichkeiten, Kontrollen, Beleglogik und Audit-Readiness reibungslos funktionieren.
Ein zentraler politischer Gedanke im Omnibus-Paket ist, den Trickle-Down-Effekt zu begrenzen: also dass große, CSRD-pflichtige Unternehmen die Berichtspflichten faktisch in die Lieferkette “durchreichen”.
Dafür wird der Value Chain Cap gestärkt: Unternehmen im CSRD-Scope sollen von Unternehmen außerhalb des Scopes nicht mehr Informationen verlangen dürfen als eine definierte Obergrenze – diese soll sich am freiwilligen VSME-Standard orientieren.
Was heißt das in der Praxis?
Der Cap wird gesetzlich verankert, aber die Durchsetzung braucht Zeit. In unserem letzten Webinar zu dem Thema kam die absolut typische Frage: “Unser Kunde (großer OEM) fordert trotzdem mehr Daten. Was tun?”
Die ehrliche Antwort: Recht haben heißt nicht sofort Recht bekommen. Der Cap wird sich als Praxis erst über Zeit und Präzedenzfälle etablieren. Für viele Zulieferer gilt kurzfristig: Geschäftsbeziehung sichern, parallel Datenstruktur aufbauen, und mittelfristig auf VSME-Standardisierung umstellen.
EFRAG hat Anfang Dezember 2025 die technische Empfehlung für vereinfachte ESRS veröffentlicht. Die Kernaussagen sind:
1. Weniger Datenpunkte
Das sorgt für eine der wichtigsten Verbesserungen überhaupt: Klarheit darüber, was wirklich verpflichtend ist.
2. Keine sektorspezifischen Standards
Omnibus streicht die Pflicht, sektor-spezifische ESRS verbindlich einzuführen. Das reduziert Unsicherheit und verhindert, dass die Datenpunkt-Last später wieder hochschnellt.
3. Doppelte Wesentlichkeit (DMA) wird in der Anwendung einfacher
Die Logik bleibt: Impact-Materialität + finanzielle Materialität, inklusive Stakeholder-Einbindung.
Aber: Der Prozess wird deutlich strukturierter (Top-down-Vorgehen über Topics/Subtopics; weniger Granularität in Sub-Subtopics). Das macht DMA nachvollziehbarer und sie ist damit einfacher zu auditieren.
Omnibus hält am Grundsatz der Prüfbarkeit fest. Es bleibt bei derLimited Assurance, also dem Prüfbeleg mit begrenzter Sicherheit. Der Schritt Richtung Reasonable Assurance, als einem Prüfbeleg mit hinreichender Sicherheit wird explizit entfernt.
Um die Prüfung zu vereinfachen wird die EU-Kommission bis spätestens 1. Juli 2027 EU-weit einheitliche Standards für die Limited-Assurance zur Verfügung stellen.
Was Prüfer in der Praxis sehen wollen ist vor allem:
Wenn 2026 als Probejahr genutzt wird, empfehlen wir die Datenerhebung + Beleglogik so aufzubauen, als ob sie dass sie einer Prüfung standhalten würde.
Die Vereinfachung der EFRAG setzt stark auf Proportionalität und Phasing-in, aber beim Thema Treibhausgasemissionen (Scope 1–3) ist die Erwartungshaltung hoch – nicht zuletzt, weil Datenlage und Methoden am weitesten entwickelt sind.Die EFRAG beschreibt genau diese Stoßrichtung: Entlastung über Relevanz/Proportionalität bei gleichzeitigem Fokus auf belastbare Kerninformationen.
Als Konsequenz für die Berichterstattung 2026 oder die Vorbereitung auf 2027 gilt:
Viele Unternehmen fragen: “Müssen wir jetzt schon XBRL-taggen?” Stand der offiziellen Logik ist jedoch: Digital Tagging wird erst verpflichtend, wenn die EU-Kommission die XBRL-Taxonomie im Rahmen der ESEF-RTS adoptiert (vorbereitet durch ESMA).
Das heißt in der praktischen Umsetzung, dass das Content & Datenmodell richtig aufgebaut werden sollte (strukturierte Datenerfassung, eindeutige Definitionen). Das Tagging sollte erst umgesetzt werden, wenn die XBRL-Taxonomie final ist.
Die CSRD-Vereinfachung in Verbindung mit dem Value Chain Cap ergibt Konsequenzen für Unternehmen die unter die Pflicht fallen, aber auch für kleinere Unternehmen, die sich in der Wertschöpfungskette befinden.
Ziel für 2026: audit-ready werden.
Ziel für 2026: Auskunftsfähigkeit mit VSME sichern statt Ad-hoc-Stress.


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