Menschenrechte und Nachhaltigkeit gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes entlang der Lieferkette gehört zur Verantwortung eines Unternehmens. Diese Verantwortung wird ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend und ist im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgeschrieben. Für Unternehmen ist das Gesetz eine Chance, die Lieferkette nachhaltig aufzustellen.