Die wichtigsten ESG-Kriterien für Unternehmen

verfasst von

Dr. Christopher Scheubel

Unternehmen, die ESG (Environment, Social, Governance) Anforderungen nicht erfüllen, werden mittelfristig vom Markt verschwinden. Die EU-Gesetzgebung ist in diesem Bereich schon auf dem Weg. Viele Unternehmen spüren bereits die Auswirkungen von ESG-Anforderungen auf das eigene Geschäftsmodell. Finanzierungen von Banken werden verwehrt und Ausschreibungen verlangen vor der Vergabe Nachweise über die ESG-Compliance. Aber wie kann sich ein Unternehmen ESG-compliant aufstellen? Wo findet man die relevanten Richtlinien und Standards?

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Die wichtigsten ESG-Kriterien für Unternehmen

In diesem Artikel geben wir eine Guideline zur Umsetzung von ESG-Compliance in Unternehmen, um dieses komplexe Thema für die Praxis anwendbar zu machen. Diese Guideline kann von jedem genutzt werden, der in einem Unternehmen strategische Verantwortung trägt oder operativ den Nachhaltigkeitsbereich betreut.

Diese Guideline ist in folgende Abschnitte gegliedert:

  1. Unternehmerische Motivation für ESG-Compliance
  2. Die Ursprünge von ESG in den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN
  3. Kommende ESG-Gesetzgebung der EU durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  4. Operative Umsetzung von ESG-Compliance anhand der Standards der Global Reporting Initiative (GRI)
  5. Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

Während die Motivation im ersten Abschnitt auf die unternehmerische Notwendigkeit von ESG-Compliance hinweist, beschreibt der zweite Abschnitt den Ursprung von ESG in der Agenda 2030 und den Nachhaltigkeitszielen der United Nations. Abschnitt 3 geht auf die kommende ESG-Gesetzgebung in der EU ein. In Abschnitt 4 wird beschrieben, wie Unternehmen ESG-Compliance operativ umsetzen können. In Abschnitt 5 fassen wir zusammen und geben eine Handlungsempfehlung für Unternehmen, um sich zukunftssicher und ESG-compliant aufzustellen.

Unternehmerische Motivation für ESG Compliance

Als Unternehmer ist es von großer Bedeutung, Chancen und Risiken für die eigene Organisation zu beurteilen und die strategische Ausrichtung entsprechend anzupassen. ESG-Compliance, also die Einhaltung von Richtlinien im Bereich Environment, Social und Governance ist nicht nur ein Megatrend, sondern hat das Potenzial über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu entscheiden. Es ist eine strategische Chance, aber auch ein existenzielles Risiko für ein Unternehmen.

Die Unternehmensfinanzierung ist der direkteste Einfluss, der schon heute für Unternehmen spürbar ist. Globale Finanzströme werden an ESG-Richtlinien ausgelegt und finden sich in immer mehr Statuten der Fonds wieder. Ende 2020 erreichte das europäischen ESG-Fondsvolumen einen Wert von 1,1 Billionen EUR. Das war ein Zuwachs von über 50% verglichen mit dem Vorjahr. Sogar Banken beginnen damit, die Finanzierung von Unternehmen einzustellen, die keine ESG-Compliance besitzen. (Siehe Commerzbank)

Aber die Finanzierung ist nur ein Aspekt, der direkt und unmittelbar für die Unternehmen spürbar ist. Ein weiterer Aspekt ist das zunehmende Interesse von Kunden und Zulieferern an der ESG-Compliance ihrer Geschäftspartner. Kunden, insbesondere Großkonzerne und staatliche Betriebe haben bei der Vergabe von Aufträgen ESG-Richtlinien einzuhalten. Auch bei Zulieferern rückt das Thema zunehmend in den Fokus. Um selbst ESG-compliant zu sein, achten Zulieferer auf Compliance entlang Ihrer Lieferketten.

Indirekter Einfluss wird durch Mitarbeiter und durch die Konkurrenz ausgeübt. Mitarbeiter werden sich eher für nachhaltig agierende Unternehmen entscheiden. Ebenso werden sich im Konkurrenzkampf eher nachhaltige Unternehmen durchsetzen und von unseren Kunden erfahren wir bereits, dass höhere Preise durchgesetzt werden können, wenn Nachweise über Nachhaltigkeit erbracht werden können.

Inzwischen ist ESG für jedes Unternehmen eine strategische Chance. Es wird sowohl den Unternehmenswert steigern als auch höhere Preise der eigenen Produkte ermöglichen. Langfristig wird es die Finanzierbarkeit und Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens sichern. Aber wie kann ESG-Compliance effektiv und effizient in Unternehmen umgesetzt werden? Darauf gehen wir in den folgenden Abschnitten ein.

Die Ursprünge von ESG in den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN

Der Ursprung und die zentrale Referenz für alle Anforderungen im ESG-Bereich sind die 17 Nachhaltigkeitsziele von den United Nations (SDG). Diese sind in der Agenda 2030 verankert – sollen also bis 2030 erreicht werden. Staatliche Förderung soll sich nach diesen Zielen ausrichten, aber auch das Handeln von Organisationen und Unternehmen.

Anhand dieser 17 Ziele kann die strategische Ausrichtung des Unternehmens gespiegelt und geprüft werden. Die zentrale Frage ist, welche Auswirkungen das Unternehmen auf seine Umwelt hat, also auf die Ökologie, die Ökonomie und die sozialen Interessensgruppen.

In der Tabelle unten listen wir die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN auf („Sustainable Development Goals – SDG“) und geben Beispiele wie ein Unternehmen seine Handlungen in Bezug auf diese Ziele überprüfen kann. Diese Tabelle ist als Denkanstoß anzusehen, da die Auswirkungen jedes Unternehmens auf seine Umwelt höchst individuell sind. Chancen und Risiken eines Unternehmens können anhand dieser Ziele bewertet werden.

  1. Armut in all Ihren Formen überall beenden

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Löhne in Entwicklungsländern zahlen, die ein Leben über der Armutsgrenze ermöglichen.


  2. Hunger beenden, Ernährungssicherheit und bessere Ernährung erreichen und nachhaltige Landwirtschaft fördern

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Auf nachhaltige Lebensmittelproduktion für Verpflegung im Unternehmen achten.


  3. Ein gesunder Leben fördern, Wohlbefinden aller Menschen jeden Alters sicherstellen

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in der Produktion achten - entlang der gesamten Lieferkette


  4. Gleichberechtigte Bildung mit hoher Qualität sicherstellen und Möglichkeiten bieten, um lebenslang zu lernen zu können

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Bei der Ausbildung, Weiterbildung und Förderprogrammen auf Gleichberechtigung achten


  5. Erreichen von Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Diverstiy-Richtlinie im Unternehmen verankern


  6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle sicherstellen

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Jegliche Verschmutzung des Trinkwassers einstellen


  7. Zugang zu bezahlbarer, zuverlässiger, nachhaltiger und moderner Energie für alle Menschen sicherstellen

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Energieverbrauch im Unternehmen reduzieren


  8. Förderung von nachhaltigem, integrativem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Sicherstellen, dass menschenwürdige und fair bezahlte Arbeit entlang der gesamten Lieferkette entsteht


  9. Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur, Förderung einer integrativen und nachhaltigen Industrialisierung und Förderung von Innovation

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Produktion umrüsten auf Ressourceneffizienz und nachhaltige Technologien


  10. Verringerung der Ungleichheit innerhalb und zwischen Ländern

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Gleiche Löhne für gleiche Arbeit


  11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähiger und nachhaltig machen

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Abwasser und Schadstoffbelastung vermeiden oder verringern


  12. Sorge für nachhaltigen Konsum und Produktion

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Life-Cycle-Betrachtung der eigenen Produkte und Implementierung von nachhaltigen Life-Cycle-Konzepten


  13. Ergreifen von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Vermeidung vom Ausstoß von Treibhausgase


  14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen für eine nachhaltige Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Kein Abwasser ins Meer oder Flüsse einleiten


  15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Landdegradtion stoppen und umkehren und den Verlust der biologischen Vielfalt stoppen

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Keine Ökosysteme und Habitate durch Bebauung von Firmengelände zerstören


  16. Förderung friedlicher und integrativer Gesellschaften für nachhaltige Entwicklung, Zugang zur Justiz für alle und Aufbau wirksamer, rechenschaftspflichtiger und integrativer Institutionen auf allen Ebenen

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Sicherstellen, dass entlang der gesamten Lieferkette keine Kinderarbeit stattfindet


  17. Die globale Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung fördern und neu beleben

    Beispielhafte Handlung im Unternehmen:
    Handel unter den Regelungen der WHO betreiben

Kommende ESG-Gesetzgebung der EU durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die ESG-Gesetzgebung wird in der EU umgesetzt. Bereits 2014 hat die EU erkannt, dass das Interesse an ESG-Informationen von verschiedenen Gruppen, insbesondere von Finanzinvestoren, steigt. Daher hat die EU die erste Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (Richtlinie 2014/95/EU) in 2014 veröffentlicht.

Allerdings entsprachen die Informationen, die von den Unternehmen veröffentlicht werden, nicht den Anforderungen der Interessensgruppen. Im Rahmen des „Green Deal 2050“ wurde nachgebessert im April 2021 ein Vorschlag für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, der Ende Oktober 2022 von der Europäischen Kommission verabschiedet werden soll.

Diese ESG-Initiative der EU ist ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung. Es gibt einen wachsenden Informationsbedarf der Interessensgruppen, aber keine ausreichend klaren und verständlichen Informationen von den Unternehmen. Auf der anderen Seite gibt es für Unternehmen keine klaren und durchsichtigen Regeln, wie eine Berichterstattung an die Interessensgruppen zu leisten ist. Daher ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU ein großer Fortschritt für beide Seiten.

Anforderungen der CSRD sind ...

  • Verpflichtende Berichterstattung von allen Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und börsennotierten Unternhemen
  • Für KMU wird es eine reduzierte Version der Berichterstattungsrichtlinien geben.
  • Die veröffentlichen Informationen müssen extern geprüft werden.
  • Die Daten sollen in einem digitalen Format vorliegen und so übertragbar und nachvollziehbar sein.

Die wichtigsten Inhalte darüber was zu berichten ist, sind in Art. 19 der Richtline verankert:

  • Umweltfaktoren über Klimaschutz; Anpassung an den Klimawandel; Wasser- und Meeresressourcen; Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft; Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme;
  • Sozialfaktoren über Chancengleichheit und Gleichbehandlung für alle, gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen, die Achtung der Menschenrechte;
  • Governance-Faktoren über die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane; Unternehmensethik und Unternehmenskultur inkl. der Bekämpfung von Korruption und Bestechung; Lobbytätigkeiten; Beziehungen zu Geschäftspartnern; interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme

Das Ziel ist es, das Reporting so einfach wie möglich für die Unternehmen zu gestalten und gleichzeitig die Relevanz und Richtigkeit der berichteten Inhalte zu behalten. Konformität mit den global akzeptieren Standards der Global Reporting Inititative (GRI) sind bereits bestätigt.

Operative Umsetzung in den Unternehmen anhand der Standards der Global Reporting Initiative (GRI)

Die Global Reporting Initiative (GRI) wurde 1997 mit Unterstützung des Umweltprogramms der United Nations gegründet und hat sich inzwischen zum globalen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESG-Kennzahlen entwickelt.

Der GRI-Standard ist die operative Guideline, wie ein Unternehmen ESG-Compliance sicherstellen kann. Die Umsetzung folgt klaren Prinzipien und einem strukturierten Prozess. Im Wesentlichen muss ein Unternehmen bestimmen, wo der eigene Einfluss („Impact“) am Größten ist, und den Bericht dann danach priorisieren.

Interessensgruppen („Stakeholder“), die in einer solchen Betrachtung Berücksichtigung finden müssen sind Geschäftspartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Verbraucher, Kunden, Angestellte und andere Arbeitnehmer, Regierungen, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen (NGO), Organisationen, Aktionäre und andere Investoren, Lieferanten, Gewerkschaften und andere gefährdete Gruppen.

Der Einfluss auf diese Gruppen durch das Unternehmen bestimmt, was relevant ist. Beispielsweise ist der CO2-Ausstoß für einen Bürobetrieb eher vernachlässigbar. Jedoch könnte für den Bürobetrieb die Gleichstellung („Diversity“) von besonderer Bedeutung sein. Mit der Analyse der Interessensgruppen ist sichergestellt, dass sich die Unternehmen auf die relevanten Informationen fokussieren.

Die drei wesentlichen Schritte zur Erstellung eines GRI-konformen Berichts

  1. Analyse der Interessensgruppen und Einfluss („Materiality Assessment“)
  2. Betrachtung des Unternehmenskontext und Bestimmung, auf welche Interessensgruppen (Stakeholder) das Unternehmen Einfluss hat
  3. Bestimmung der Wichtigkeit der einzelnen Einflüsse und Priorisierung der Bereiche (Material Topics) für die Berichterstattung
  4. Berichterstattung („Report Information“)
  5. Bericht über die „General Standards“ – muss jedes Unternehmen veröffentlichen
  6. Bericht über „Sector Standards” – betrifft bestimmte Industrien wie bspw. Öl- und Gas
  7. Bericht über die „Topics Standards“ – abgeleitet aus der Analyse der Interessensgruppen und dem Einfluss des Unternehmens
  8. Registrierung des Berichts bei der GRI

Die General Standards, die jedes Unternehmen veröffentlichen muss, umfassen das Organisationsprofil des Unternehmens, sowie die Strategie und Reportingprozesse in Bezug auf Nachhaltigkeit. Die Sector Standards beziehen sich auf Reportinganforderungen bestimmter Wirtschaftsbereiche, beispielsweise Öl und Gas. Die Topic Standards sind das zentrale Element der Berichterstattung. Sie basieren auf der Analyse der Interessensgruppen und dem Einfluss des Unternehmens.

Beispiele für die Topic Standards können Bereiche wie Korruptionsbekämpfung, Abwasser, CO2 Ausstoß, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Diversity-Themen sein. Im Folgenden geben wir illustrativ noch zwei Beispiele für die Anforderungen von Topic Standards, den Arbeitsschutz (GRI 403) und den Treibhausgasausstoß (GRI 305).

Die Anforderung des Topic Standards für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz (GRI 403) fordert folgende Daten und Kennzahlen zu erheben und zu veröffentlichen:

  • Arbeitsschutzmanagementsystem
  • Gefahrenerkennung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen
  • Arbeitsmedizinische Dienste
  • Arbeitnehmerbeteiligung, Beratung und Kommunikation zu Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitarbeiterschulung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Förderung der Gesundheit der Arbeitnehmer
  • Prävention und Minderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Auswirkungen, die direkt mit Geschäftsbeziehungen verbunden sind

Kennzahlen, die erhoben werden sollen:

  • Anzahl der Arbeitnehmer, die unter einen Arbeitsschutz Management System fallen
  • Anzahl arbeitsbedingter Verletzungen
  • Anzahl arbeitsbedingter Krankheiten

Es ist insbesondere wichtig, dass alle Mitarbeiter vom Arbeitsschutzmanagementsystem betreut werden. Das sollte nicht nur die eigenen direkten Arbeitnehmer betreffen, sondern auch die Arbeitskräfte von Zulieferern und anderen Gruppen, die nicht unter dem direkten Einfluss der Organisation stehen.

Beim Ausstoß von Treibhausgasen (GRI 305) sollen folgende Veröffentlichungen im Bericht inkludiert werden:

Beschreibung des Managementsystems für Treibhausgase und deren Reduktion

Kennzahlen die erhoben werden sollen:

  • Direkte (Scope 1) Treibhausgasemissionen (direkter Ausstoß durch die Produktionsprozesse des Unternehmens, die auch der direkten Kontrolle unterstehen.
  • Indirekte (Scope 2) Treibhausgasemissionen (indirekter Ausstoß durch von der Organisation gekaufte Energie in Form von Elektrizität, Wärme, Kälte etc.).
  • Indirekte (Scope 3) Treibhausgasemissionen (indirekter Ausstoß, der nicht direkt von der Organisation kontrolliert wird. Bspw. durch zugelieferte Produkte, Distribution der eigenen Produkte oder auch durch Geschäftsreisen verursachten Ausstoß)
  • Intensität der Treibhausgasemissionen (hier kommt es auf die Relation an, also wie viel Treibhausgas bspw. pro produzierte Einheit ausgestoßen wird)
  • Reduktion der Treibhausgase (aufgeschlüsselt nach den verschieden Scopes und separat von den Offsets, also wie viel tatsächlich reduziert wurde)
  • Emissionen von Ozonschädlichen Substanzen (Trichlorfluormethan oder Äquivalente)
  • Stickoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) und andere erhebliche Luftemissionen (bspw. in Lackierereien sind diese Emissionen besonders wichtig)

Die Treibhausgasemmissionen sollen generell in CO2 Äquivalenten (CO2e) angegeben werden. Treibhausgase wie Methan werden anhand dem „Global Warming Potential (GWP)“, auf deutsch Treibhauspotenzial, in CO2 Äquivalente umgewandelt. Methan hat bspw. das 28-fache Treibhauspotenzial von CO2. D.h. der Ausstoß von einer metrischen Tonne Methan (CH4) entspricht 12 metrischen Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2).

Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

Unsere klare Handlungsempfehlung ist, ESG als strategische Chance zu betrachten und das eigene Unternehmen ESG-compliant aufzustellen. Es steigert den Unternehmenswert und sichert die Finanzierbarkeit des Unternehmens ab. Regulatorische Vorgaben werden in der EU gerade vorbeireitet und werden mit der EU Corporate Sustainability Reporting Dirctive (CSRD) Einzug in alle Wirtschaftsbereiche erhalten. Compliance mit ESG-Richtlinien wird zu dem entscheidenden Faktor für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens werden.

Wir empfehlen die Kenntnis der 17 Nachhaltigkeitsziele und die Strategie des Unternehmens danach auszurichten. Um ESG-Compliance zu erreichen, empfehlen wir eine Analyse der Interessensgruppen und den Einfluss des Unternehmens durchzuführen. Daran lassen sich die relevanten ESG-Bereiche bestimmen und das Reporting ausrichten. Die GRI-Standards bieten dafür einen umfassenden und weltweit akzeptierten Standard. Die EU ist eine Partnerschaft mit der GRI eingegangen und hat Konformität mit den Standards bestätigt.

Im Bild unten ist dargestellt, aus welchen Bereichen sich die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens in einem ESG-Score berechnen lässt. Um die prozentualen Erfüllungswerte zu erreichen, muss ein Unternehmen die relevanten GRI Standards (siehe Abschnitt 4) erfüllen und kontinuierlich Verbesserungen erzielen. Dazu gehören sowohl die Beschreibungen der Nachhaltigkeitsmanagementsysteme, als auch die Erhebung und Veröffentlichung von relevanten Nachhaltigkeitskennzahlen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Mit unserer Software-Lösung können Sie sicherstellen, dass die Erhebung der Kennzahlen und das Reporting effektiv, konform der Standards, revisionssicher und Audit-ready gestaltet wird. Nutzen Sie unsere Frameworks, um schnell ESG Compliance zu erreichen.

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